Ausweiskopie fürs Casino: was du schwärzen darfst und was nicht

Die Anfrage trifft ungelegen ein. Eine Auszahlung steht im Raum, und im Postfach liegt die Bitte, eine Kopie des Ausweises hochzuladen.
Ab da gibt es zwei Reflexe. Der eine fotografiert das Dokument, wie es ist, und schickt es weg, weil das Geld warten soll. Der andere greift zum Stift und deckt alles ab, was nach niemandes Sache aussieht. Beide führen in ein Problem: Der erste gibt mehr preis als nötig, der zweite lässt die Prüfung scheitern und verlängert genau die Wartezeit, um die es ging.
Dazwischen liegt ein schmaler Bereich. Er ist keine Geschmacksfrage, sondern ergibt sich aus einer einzigen Überlegung: wofür der Anbieter das Dokument überhaupt braucht.
Vier Prüfungen hängen an einem einzigen Blatt
Ein Anbieter verlangt die Ausweiskopie nicht, weil er dein Dokument sammeln möchte, sondern weil er vier Dinge feststellen muss, die er sonst nicht feststellen kann. Wer diese vier Punkte kennt, weiß, welche Stellen auf dem Blatt unantastbar sind, und alles Weitere wird eine Frage der Abwägung statt des Bauchgefühls.
Identität. Der Kontoinhaber muss eine reale, benennbare Person sein. Das ist der Punkt, an dem die deutschen Schutzmechanismen überhaupt erst greifen: OASIS als anbieterübergreifende Sperrdatei und das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro funktionieren nur, wenn hinter einem Konto eine eindeutig identifizierte Person steht. Ein Konto auf einen Namen, den niemand geprüft hat, ist ein Konto außerhalb dieser Systeme.
Alter. Glücksspiel ist ab 18, und der Nachweis dafür ist das Geburtsdatum auf einem amtlichen Dokument. Eine Selbstauskunft im Anmeldeformular ersetzt ihn nicht.
Adresse. Der Wohnsitz ist der Punkt, an dem der Anbieter festmacht, welche Regeln für dein Konto gelten und ob er dich überhaupt bedienen darf. Ob dafür das Ausweisdokument herangezogen wird oder ein gesonderter Nachweis, unterscheidet sich; auf dem deutschen Personalausweis steht die Anschrift auf der Rückseite, was die Frage praktisch macht.
Abgleich mit dem Zahlungsmittel. Ein- und Auszahlungen sollen über ein Konto laufen, das derselben Person gehört. Dafür muss der Name auf dem Ausweis mit dem Namen auf dem Zahlungsmittel zusammengehen, in derselben Schreibweise, mit denselben Vornamen. Warum dieser Abgleich zum eigentlichen Stolperstein wird, steht im Beitrag zur blockierten Auszahlung trotz abgeschlossener Verifizierung.
Der gesamte Ablauf, von der ersten Anfrage bis zur Freigabe, ist im Ratgeber zur Casino-Verifizierung beschrieben. Hier geht es um den einen Schritt darin, an dem du eine Entscheidung triffst, die du später nicht mehr korrigieren kannst.
Die Felder, die diese Prüfungen tragen
Aus den vier Zwecken folgt, was auf der Kopie erkennbar bleiben muss. Zwei Punkte tragen dabei jede der vier Prüfungen mit, ohne selbst ein eigener Zweck zu sein: die Gültigkeit des Dokuments und die Zuordnung der Bilder zum selben Vorgang. Die Liste ist kurz und nicht verhandelbar.
| Prüfpunkt | Woran der Anbieter ihn festmacht |
|---|---|
| Identität | Vollständiger Name in der Schreibweise des Dokuments, Lichtbild |
| Alter | Geburtsdatum |
| Gültigkeit | Ablaufdatum des Dokuments |
| Adresse | Anschrift, sofern das Dokument zugleich als Adressnachweis dient |
| Zuordnung | Dokumentnummer, verbindet Vorder- und Rückseite und den Vorgang |
| Zahlungsmittel | Namensschreibweise im Abgleich mit Konto oder Karte |
Zwei dieser Zeilen werden leicht unterschätzt. Das Ablaufdatum ist kein Beiwerk: Ein abgelaufenes Dokument taugt als Identitätsnachweis nicht, und eine Kopie, auf der die Gültigkeit nicht abzulesen ist, ist genauso wertlos wie eine ohne Namen. Die Dokumentnummer wiederum ist das Bindeglied. Sie zeigt, dass die Rückseite zur Vorderseite gehört, dass ein nachgereichtes Bild dasselbe Dokument betrifft und dass eine spätere Anfrage sich auf denselben Vorgang bezieht. Wer sie abdeckt, zwingt den Prüfer dazu, aus zwei losen Bildern etwas zusammenzureimen, und Prüfer reimen nicht, sie lehnen ab.
Ebenso wenig verhandelbar ist die Unversehrtheit des Bildes im Übrigen. Ein Lichtbild darf nicht so beschnitten sein, dass das Gesicht nur noch zur Hälfte zu sehen ist, Ecken und Ränder gehören mit aufs Bild, und die Sicherheitsmerkmale des Dokuments müssen erkennbar bleiben. Auch das ist keine Schikane: Eine Kopie, bei der nicht mehr zu sehen ist, dass sie von einem echten Dokument stammt, erfüllt ihren Zweck nicht.
Datensparsamkeit ist der Maßstab, keine Ausrede
Jetzt zur anderen Seite. Ein Ausweisdokument trägt mehr Angaben, als für die vier Prüfungen gebraucht werden. Der Gedanke dahinter ist nicht Misstrauen, sondern ein einfaches Prinzip: Wer Daten verarbeitet, verarbeitet sie für einen bestimmten Zweck, und was diesem Zweck nicht dient, muss auch nicht übermittelt werden. Auf dieser Linie liegt das Abdecken einzelner Felder.
Welche Felder das im konkreten Fall sind, hängt vom Dokument und vom Anbieter ab, und genau deshalb steht hier keine Liste, die man abhaken könnte. Als Denkraster taugt eine Frage: Trägt dieses Feld eine der vier Prüfungen? Angaben zu körperlichen Merkmalen wie Größe oder Augenfarbe tun das nicht. Die Zugangsnummer, die zur Online-Ausweisfunktion des Personalausweises gehört, hat mit einer Kontoverifizierung nichts zu tun und gehört zu den Angaben, die man in fremden Händen am wenigsten braucht. Auch der Geburtsort oder die ausstellende Behörde sind für keine der vier Fragen erforderlich, solange der Anbieter sie nicht ausdrücklich verlangt.
Der letzte Halbsatz ist der wichtige. Es gibt Anbieter, die eine vollständige, ungeschwärzte Ansicht verlangen, und dafür gibt es Gründe, die von der Lizenz bis zur eingesetzten Prüfsoftware reichen. Eine solche Vorgabe ist keine Frechheit, sondern eine Bedingung des Vertrags, den du eingegangen bist. Wer sie nicht akzeptieren möchte, hat den Zeitpunkt für diese Entscheidung vor der Anmeldung, nicht mit einer wartenden Auszahlung im Rücken.
Dass manche Konten überhaupt mehr Nachweise durchlaufen als andere, hat einen eigenen Hintergrund. Er ist im Beitrag zur Risikoprüfung im Casino aufgeschlüsselt und ändert an der hier beschriebenen Logik nichts: Auch die verstärkte Prüfung fragt nach Zwecken, sie fragt nur nach mehr davon.
Der Streifen am unteren Rand, an dem sich die Praxis teilt
Am unteren Rand des Dokuments steht der maschinenlesbare Bereich: zwei oder drei Zeilen in einer klobigen Schrift, aufgefüllt mit spitzen Klammern. Genau hier gehen die Meinungen auseinander, und zwar aus zwei Gründen, die beide stimmen.
Der erste Grund spricht für das Abdecken. Der Streifen enthält im Wesentlichen dieselben Angaben, die weiter oben ohnehin im Klartext stehen: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Dokumentnummer, Ablaufdatum, dazu Prüfziffern. Wer ihn abdeckt, entfernt keine Information vom Blatt, sondern eine Dopplung. Unter dem Gesichtspunkt der Datensparsamkeit ist er deshalb der naheliegendste Kandidat.
Der zweite Grund spricht dagegen. Prüfsysteme lesen Dokumente automatisiert aus, und der maschinenlesbare Bereich ist genau dafür gemacht. Die Prüfziffern darin erlauben es, die Stimmigkeit der Felder maschinell zu kontrollieren, ohne dass ein Mensch Zeichen für Zeichen vergleicht. Fehlt der Streifen, fällt der Vorgang aus dem automatischen Weg heraus und landet in der Handbearbeitung, wo er wartet.
Daraus folgt keine Empfehlung, sondern eine Reihenfolge. Die Frage, ob eine Kopie mit abgedecktem Streifen angenommen wird, gehört vor den Upload und nicht danach. Sie steht mitunter schon in den Hinweisen zur Verifizierung, und wenn nicht, ist es die eine Frage, für die sich der Support lohnt. Eine kurze Nachfrage ist billiger als eine abgelehnte Kopie, und die Antwort hast du schriftlich.
Eine abgelehnte Kopie kostet eine zweite Runde
Übermäßiges Abdecken fühlt sich nach der sicheren Seite an. Praktisch ist es die teure Seite, weil der Preis nicht in Daten bezahlt wird, sondern in Zeit.
Der Ablauf ist immer derselbe: Die Kopie geht raus, sie wird zurückgewiesen, es kommt eine knappe Begründung, dann eine neue Aufnahme, ein neuer Upload, eine neue Bearbeitung. In dieser Bearbeitung steht dein Vorgang wieder hinten in der Reihe, und der Anbieter verliert dabei nichts.
Der unangenehme Teil ist der Zeitpunkt. Eine Verifizierung wird nicht aus reiner Ordnungsliebe angestoßen, sondern dann, wenn ein Betrag ausgezahlt werden soll oder eine Schwelle erreicht ist. Die zweite Runde fällt also genau in das Fenster, in dem das Guthaben feststeht. Wer dann die dritte Version derselben Kopie hochlädt, verhandelt nicht mehr über Datenschutz, sondern schaut auf einen Kontostand, an den er nicht herankommt.
Es gibt außerdem einen Effekt, der weniger offensichtlich ist. Mehrfach nachgereichte, jedes Mal anders zugeschnittene Dokumente sind für einen Prüfer nicht neutral. Sie erzeugen Nachfragen, und Nachfragen erzeugen weitere Nachfragen. Das ist kein Vorwurf an dich, sondern eine Beschreibung dessen, wie Prüfprozesse auf Unklarheit reagieren: Sie werden gründlicher. Eine einzige, saubere, beim ersten Mal passende Kopie ist deshalb nicht nur schneller, sie ist auch unauffälliger.
Schwärzen heißt: die Bildpunkte sind weg
Jetzt zum handwerklichen Teil, und der ist die Stelle, an der ein Fehler entsteht, ohne dass ihn jemand bemerkt. Ein schwarzer Balken auf dem Bildschirm ist nicht dasselbe wie eine entfernte Information.
In Programmen, die mit Objekten und Ebenen arbeiten, bleibt ein gezeichnetes Rechteck ein eigenes Objekt. Es liegt über dem Bild, es lässt sich anklicken, verschieben, löschen. Wer eine solche Datei weitergibt, gibt das Dokument mitsamt einer Abdeckung weiter, die sich mit wenigen Klicks entfernen lässt. Dasselbe gilt für PDF-Werkzeuge, in denen ein Kommentar oder eine Markierung eingefügt wird: Der Text darunter steht weiterhin in der Datei und lässt sich markieren, kopieren und durchsuchen. Auch ein bloßes Zuschneiden ist tückisch, wenn die Anwendung das Original für ein späteres Rückgängigmachen behält.
Verlässlich wird die Sache erst durch einen zweiten Schritt: Die Datei wird nach dem Abdecken auf eine Ebene reduziert und als flaches Bild oder flaches PDF neu erzeugt. Erst dann sind die Bildpunkte unter dem Balken tatsächlich verschwunden, weil es sie in der neuen Datei nie gegeben hat.
Die Probe darauf ist schnell gemacht und lohnt sich jedes Mal. Öffne die fertige Datei noch einmal, so wie sie versendet wird. Lässt sich der Balken anklicken oder verschieben, ist er eine Ebene. Lässt sich der Text darunter mit dem Cursor markieren oder über die Suchfunktion finden, ist er noch da. Nur wenn beides misslingt, ist die Schwärzung eine Schwärzung.
Drei Kleinigkeiten gehören in denselben Arbeitsschritt. Erstens: gerade, vollständig im Bild, ohne abgeschnittene Ecken, ohne Blitzreflex quer über dem Lichtbild. Zweitens: nichts anderes verändern als die abgedeckten Felder, keine Aufhellung eines Feldes, keine Korrektur einer Ziffer, keine Retusche. Drittens: Fotos vom Handy tragen Zusatzangaben in der Datei, unter Umständen den Aufnahmeort. Ein Blick in die Dateieigenschaften zeigt, was davon noch drinsteht, und der Zwischenschritt über ein neu erzeugtes, flaches Bild ist auch dafür der einfachere Weg.
Ein Wasserzeichen bindet die Kopie an einen Zweck
Eine Ausweiskopie ohne Kontext ist universell verwendbar. Sie taugt für jede Anmeldung, jeden Nachweis, jede Stelle, die ein Dokument sehen will. Genau das ist ihr Problem, sobald sie einmal an einem Ort liegt, an den sie nicht gehört.
Ein Wasserzeichen nimmt ihr diese Beliebigkeit. Ein diagonal über das Dokument gelegter Hinweis, der den Empfänger nennt, den Verwendungszweck und das Datum, macht sichtbar, wofür diese eine Kopie gedacht war. Wird sie später anderswo eingereicht, ist der Widerspruch nicht zu übersehen. Das hindert niemanden mit ausreichender krimineller Energie, aber es beseitigt die Unauffälligkeit, von der Missbrauch lebt.
Zwei Regeln machen den Unterschied zwischen einem hilfreichen und einem schädlichen Wasserzeichen. Es muss dünn oder halbtransparent genug sein, dass Lichtbild und alle geprüften Felder darunter zweifelsfrei lesbar bleiben. Und es darf keine der Angaben aus der Tabelle weiter oben überdecken, denn ein Wasserzeichen, das eine Prüfung verhindert, wirkt wie eine Schwärzung an der falschen Stelle und wird ebenso zurückgewiesen.
Für jeden neuen Empfänger wird eine neue Datei erzeugt. Eine einmal angefertigte Kopie mehrfach zu verwenden, spart einen Arbeitsschritt und hebelt genau den Nutzen aus, den das Wasserzeichen haben soll.
Upload im Konto schlägt Anhang in der Mail
Wo eine Datei ankommt, entscheidet mit darüber, wie viele Kopien von ihr entstehen. Und hier sind die beiden üblichen Wege nicht gleichwertig.
Der Upload im eingeloggten Kontobereich ist der bessere Weg, aus einem unspektakulären Grund: Die Datei geht über eine verschlüsselte Verbindung genau an die Stelle, an der der Vorgang bearbeitet wird, und sie ist dort dem richtigen Konto zugeordnet. Es entsteht kein zusätzlicher Ablageort, und ob etwas eingegangen ist, siehst du an derselben Stelle, sofern der Anbieter eine Bestätigung ausgibt. Dass dieser Zugang selbst gut gesichert sein sollte, versteht sich an dieser Stelle von selbst; welche Bausteine dazugehören, steht im Beitrag zur Kontosicherheit im Online Casino.
Die Mail ist der schlechtere Weg, weil sie Kopien erzeugt. Der Anhang liegt danach in deinem Postausgang, im Posteingang des Empfängers, gegebenenfalls in einem Ticketsystem, in einer Weiterleitung an eine Fachabteilung und im Zweifel in einem Sicherungsdatensatz. Kein einziger dieser Orte ist für eine Ausweiskopie gedacht, und keinen davon kontrollierst du. Hinzu kommt, dass eine Mail auf dem Transportweg nicht zwangsläufig durchgehend verschlüsselt ist.
Wenn ein Anbieter tatsächlich nur eine Mailadresse anbietet, hilft folgende Reihenfolge. Zuerst nachfragen, ob es einen Upload gibt, denn er steckt mitunter in einem Untermenü des Kontobereichs. Führt kein Weg daran vorbei, kommt die Datei in ein verschlüsseltes Archiv, und das Kennwort geht über einen anderen Kanal, nicht in derselben Nachricht. Die Adresse wird aus den offiziellen Kontounterlagen des Anbieters genommen und nicht aus der Signatur einer eingegangenen Nachricht, denn die Aufforderung zur Dokumentenzusendung ist ein klassischer Aufhänger für gefälschte Anschreiben. Nach dem Versand wird der Anhang aus dem Postausgang entfernt, und es bleibt eine Notiz: welches Dokument, an wen, an welchem Tag, in welcher Fassung. Diese Notiz ist der einzige Nachweis, den du später über den Verbleib deiner Kopie hast.
Nach dem Upload liegt die Kopie irgendwo
Mit der Freigabe des Kontos ist die Kopie nicht erledigt. Sie bleibt, und das ist kein Versäumnis des Anbieters, sondern gewollt: Identifizierungsunterlagen unterliegen Aufbewahrungspflichten aus der Geldwäscheprävention, weshalb sie über das Ende der Kontobeziehung hinaus vorgehalten werden. Eine Zahl steht hier bewusst nicht, weil sie sich seriös nicht allgemein angeben lässt; sie hängt vom Sitz des Anbieters und vom jeweiligen Vorgang ab.
Was du stattdessen tun kannst, ist konkreter als jede Schätzung: nachfragen. Über eine Datenauskunft lässt sich in Erfahrung bringen, welche Daten zu deiner Person gespeichert sind, wozu sie verarbeitet werden und an wen sie weitergegeben wurden. Wie eine solche Anfrage aufgebaut wird und was sinnvollerweise darin steht, ist im Beitrag zum Datenprofil im Spielerkonto beschrieben. Dort steht auch, wo dieses Recht an seine Grenzen stößt, und eine dieser Grenzen ist genau hier relevant: Ob sich eine Löschung für Unterlagen verlangen lässt, die einer Aufbewahrungspflicht unterliegen, ist die Frage, an der eine solche Anfrage hängen bleiben kann. Sie für den eigenen Fall zu beantworten, ist Sache einer datenschutzrechtlichen Beratung und nicht eines Ratgebers.
Was passiert, wenn eine solche Sammlung abfließt, ist im Beitrag zum Casino-Datenleck auseinandergenommen.
Der einzige Posten, den du nicht zurückrufen kannst
Damit ist der Punkt erreicht, an dem sich Beschönigung verbietet. Alles andere in einem Spielerkonto ist ersetzbar. Ein Kennwort wird geändert, eine Mailadresse gewechselt, eine Karte gesperrt und neu ausgestellt, eine Bankverbindung getauscht. Die Ausweiskopie ist der eine Posten, für den es diesen Weg nicht gibt. Ein einmal übermitteltes Bild deines Dokuments bleibt gültig, solange das Dokument gültig ist, und du kannst es nicht zurückholen.
Die falsche Schlussfolgerung daraus wäre, die Verifizierung zu meiden. Ein Anbieter, der keine Identität prüft, ist kein Datenschutzfreund, sondern ein Anbieter ohne die Pflichten, die diese Prüfung mit sich bringt. Bei ihm greift OASIS nicht, bei ihm läuft das anbieterübergreifende Einzahlungslimit ins Leere, und bei ihm ist die Frage, wer im Streitfall zuständig ist, nicht beantwortet. Der Verzicht auf die Prüfung kauft ein bisschen Datensparsamkeit gegen den Verlust des gesamten Schutzrahmens ein. Das ist ein schlechter Tausch.
Und wenn hinter alldem ein Spielverhalten steht, das aus dem Ruder gelaufen ist, dann ist das Datenfeld auf dem Blatt die kleinere Sorge. Dann helfen die anbieterübergreifende Sperre über OASIS und die kostenlose, anonyme Beratung der BZgA unter 0800 1 37 27 00; was daneben bereitsteht, ist unter verantwortungsvolles Spielen zusammengestellt.
Die richtige Schlussfolgerung ist unbequemer, weil sie früher ansetzt. Wenn die Ausweiskopie der unwiderrufliche Posten ist, dann ist die Entscheidung, wem du sie gibst, keine Formalie am Ende der Anmeldung, sondern ein Auswahlkriterium am Anfang. Wer unter der GGL-Aufsicht in Deutschland arbeitet, ist an Vorgaben gebunden, deren Einhaltung sich beaufsichtigen lässt. Wer eine Lizenz führt, deren Aufsicht niemand ausübt, gibt Zusagen ab, deren Wert sich erst im Ernstfall zeigt, und dann ist die Kopie längst dort.
Bleibt der Teil, den man beeinflussen kann: das eine saubere Bild, bei dem sichtbar bleibt, was geprüft werden muss, und abgedeckt ist, was für die Prüfung keine Rolle spielt. Dauerhaft abgedeckt, mit Zweck und Datum versehen, im Konto hochgeladen statt in einer Mail verschickt. Das reduziert kein Risiko auf null. Es sorgt nur dafür, dass die Kopie, die du nicht zurückrufen kannst, so wenig hergibt wie möglich, und dass es bei einer einzigen bleibt.
Offene Fragen zu Schwärzung, Upload und Speicherung
Darf ich auf einer Ausweiskopie überhaupt etwas unkenntlich machen?
Grundsätzlich ja, solange die Prüfung möglich bleibt. Ein Anbieter braucht das Dokument für einen bestimmten Zweck, und Angaben, die diesem Zweck nicht dienen, muss er nicht sehen. Wie weit ein einzelner Anbieter dabei mitgeht, steht in seinen Vorgaben zur Verifizierung, und die sind der verbindliche Maßstab, nicht das eigene Gefühl. Wer schwärzt, ohne die Vorgaben gelesen zu haben, riskiert eine Ablehnung, die vermeidbar gewesen wäre.
Welche Felder muss ich sichtbar lassen?
Alles, woran die Prüfung hängt: der vollständige Name in der Schreibweise des Dokuments, das Geburtsdatum, das Gültigkeitsdatum, das Lichtbild und die Dokumentnummer als Zuordnung zwischen Vorder- und Rückseite und zum Vorgang. Wird das Dokument zugleich als Adressnachweis verlangt, gehört die Anschrift dazu. Diese Felder abzudecken heißt nicht Datensparsamkeit, sondern die Prüfung unmöglich zu machen.
Darf ich den maschinenlesbaren Bereich am unteren Rand abdecken?
Das ist der Punkt, an dem sich die Praxis unterscheidet. Der Streifen enthält im Kern dieselben Angaben, die oben im Klartext stehen, weshalb er unter dem Gesichtspunkt der Datensparsamkeit verzichtbar wirkt. Zugleich lesen manche Systeme das Dokument genau über diesen Bereich aus und prüfen darüber die Stimmigkeit der Felder. Ob eine Kopie mit abgedecktem Streifen angenommen wird, entscheidet deshalb der Anbieter, und die Frage lässt sich vor dem Upload klären, statt sie mit einer Ablehnung zu beantworten.
Was passiert, wenn ich zu viel geschwärzt habe?
Die Kopie wird zurückgewiesen, und der Vorgang beginnt von vorn: neue Aufnahme, neuer Upload, neue Bearbeitung. Unangenehm ist daran weniger die Arbeit als der Zeitpunkt, denn diese Runde fällt genau dann an, wenn eine Auszahlung auf die abgeschlossene Prüfung wartet. Wer beim ersten Versuch nur das abdeckt, was der Zweck erkennbar nicht braucht, spart sich die zweite Runde.
Wie schwärze ich so, dass sich die Abdeckung nicht entfernen lässt?
Entscheidend ist, dass die Bildpunkte darunter verschwinden und nicht nur verdeckt werden. Eine Markierung in einem Programm, das Objekte und Ebenen speichert, bleibt eine Ebene und kann verschoben oder gelöscht werden. Sicher wird die Sache erst, wenn die Datei anschließend auf eine Ebene reduziert und als flaches Bild oder flaches PDF neu erzeugt wird. Die Probe darauf ist einfach: die fertige Datei noch einmal öffnen und versuchen, den Balken zu verschieben oder den Text darunter zu markieren.
Ist ein Wasserzeichen auf der Kopie sinnvoll?
Ja, weil es die Kopie an einen Zweck bindet. Ein Hinweis über das Dokument, der Empfänger und Verwendungszweck nennt und das Datum trägt, macht eine Weiterverwendung an anderer Stelle erkennbar auffällig. Es muss halbtransparent oder dünn genug sein, dass Lichtbild und Datenfelder lesbar bleiben, und es darf keine der geprüften Angaben verdecken. Ein Wasserzeichen verhindert Missbrauch nicht, aber es nimmt einer weitergereichten Kopie die Unauffälligkeit.
Soll ich die Kopie per Mail schicken, wenn der Anbieter keinen Upload hat?
Erst nachfragen, ob es einen Upload im Konto gibt, denn er steckt mitunter in einem Untermenü und wird dort leicht übersehen. Führt kein Weg daran vorbei, gehört die Datei in ein verschlüsseltes Archiv, dessen Kennwort über einen anderen Kanal übermittelt wird, und die Nachricht an genau die Adresse, die in den Kontounterlagen des Anbieters steht. Danach die Datei aus dem Postausgang entfernen und notieren, was wann an wen gegangen ist.
Wie lange bleibt die Kopie beim Anbieter gespeichert?
Nicht nur bis zum Abschluss der Prüfung. Identifizierungsunterlagen fallen unter Aufbewahrungspflichten aus der Geldwäscheprävention, weshalb sie über das Ende der Kontobeziehung hinaus vorgehalten werden. Eine allgemeingültige Dauer lässt sich hier nicht seriös angeben, weil sie vom Sitz des Anbieters und vom jeweiligen Vorgang abhängt. Was im Einzelfall gespeichert ist, wozu und wie lange, beantwortet eine Datenauskunft beim Anbieter.